Auflösung parallele Überzeitkonten durch TEG

am 25.01.2022

Der Arbeitgeber hat in einem Personalpost-Brief im Dezember 2021 angekündigt, dass im Dezember 2021 letztmalig eine parallele Überzeitbewertung inkl. Günstigkeitsvergleichs von GDL und EVG-TVen vorgenommen wurde.

Bisherige Regelung in den TVen

GDL:

  • Überzeitzulage wurde Quartalsweise ausgezahlt
  • Überzeitkonten wurden als AK1A (Ausgleichskonto) und AK2A (Übergangskonto) geführt

EVG:

  • Überzeitzulage wurde zum Ende des Jahres ausgezahlt
  • Überzeit aus dem vorherigen Jahr wurde als "sollmindernder Vortrag" im nächsten Jahr von der Jahresarbeitszeit abgezogen. Sprich: Bei einer Regeljahresarbeitszeit von 2036 Stunden wurden bspw. 50 Überstunden abgezogen. So ergibt sich für das neue Jahr 1986 Stunden Jahresarbeitszeit. Alles darüber wird wiederum als Überzeit gewertet.


Es war als EVG-Mitglied möglich, durch das Günstigkeitsprinzip auch vom GDL-Modell zu profitieren, andersrum war dies jedoch ausgeschlossen. Das Beste aus beiden Welten so zu sagen.
Dieses Günstigkeitsprinzip fällt generell durch das TEG weg. Ebenfalls fallen die AK1A/AK2A-Konten weg. Überzeit die dort noch vorhanden ist, wird als sollmindernder Vortrag auf das Jahr 2022 angerechnet. Minderzeit wird mit maximal 40 Stunden, wie bisher, übernommen.
Der Betrag der Überzeitzulage pro Stunde ist bei beiden Gewerkschaften identisch, hier ändert sich nichts.

Für detailiertere Informationen könnt ihr in dem erwähnten Brief den Link / QR-Code aufrufen.

Wichtig

Der Arbeitgeber hat erklärt, dass die geänderte Arbeitskontenstruktur erst für Februar in der Abrechnung sowie "Persönlicher Verwendungsnachweis M (PVNM)" vollständig sichtbar ist. Für Januar wird ggf. noch das alte Modell angezeigt.