EVG setzt verlängerte Corona‐Regelungen bei der DB AG durch

am 28.11.2021

Die EVG hat, analog zum Gesetzgeber, die Regelungen zur Freistellung zur Kinderbetreuung bei der Deutschen Bahn verlängern können. Ihr habt somit weiterhin Anspruch auf:

  • bis zu 50 Tage Freistellung, für Alleinerziehende 100 Tage, im Zeitraum vom 29. März 2021 bis 19. März 2022. Hierbei gibt es einen Entgeltausgleich von 80 Prozent des Bruttoentgeltes, jedoch maximal 100 Prozent des Nettoentgeltes.
  • Freistellung zur Pflege naher Angehöriger von 20 Tagen bei vollem Entgeltausgleich konnten wir für alle Kolleginnen und Kollegen, die bei der DB AG beschäftigt sind, bis 31. März 2022 verlängern.


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