Monatsjournal April: EVG-Onlinekonto

am 30.04.2024

In diesem Monatsjournal geht es um das EVG-Konto auf der offiziellen EVG-Website evg-online.org.

Das Onlinekonto dient zur Verwaltung eurer bei der EVG hinterlegten Daten. Das betrifft folgende Dinge:

  • Name, Wohnanschrift und E-Mail-Adresse:
    Sollte sich einer dieser Dinge geändert haben, kann die EVG und wir als OV euch möglicherweise nicht mehr korrekt erreichen und Einladungen für Veranstaltungen zustellen.
    Speziell eine nicht mehr aktuelle E-Mail-Adresse führt dazu, dass ihr auch nicht mehr von der EVG zu Umfragen, Hintergrundinformationen und Tarifdingen eingeladen werden könnt, wegen Unzustellbarkeit. Dies geschieht durch die übergeordneten EVG-Stellen und hat nichts mit unserem Ortsverband zu tun.
  • Bankkonto:
    Möglichkeit, den Abbuchungstag auf den 25. oder 1. eines jeden Monats zu legen.
    Rückständige Beitragszahlungen können zum Ausschluss oder kurzfristig erstmal zum Pausieren von Leistungen führen.
  • Berufs- und Entgeltgruppe:
    Sollte ein Berufswechsel oder Entgeltgruppenänderung (etwa von 559 -> 558, 445 -> 444) stattgefunden haben, kann dies hier korrigiert werden.
    Auch in der Ausbildung wird man manchmal einer anderen Berufsgruppe zugeordnet, die nach dem Übertritt in die normale Tätigkeit möglicherweise korrigiert werden muss.
    Eine korrekte Eingruppierung ist insbesondere bei Streikgeldzahlungen wichtig, da sich Streikgeld aus dem Mitgliedsbeitrag bzw der Entgeltgruppe berechnet. So könnte möglicherweise weniger Streikgeld an euch bezahlt werden, obwohl euch mehr zusteht.
    (Bitte das Freitextfeld bei der Bearbeitung beachten)
  • Teilnahme am Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutz:
    Der Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutz wird mit zusätzlichen 0,1% Mitgliedsbeitrag berechnet. Wer den standardmäßigen Rechtsschutz der EVG nicht möchte, kann ihn hier deaktivieren mit allen Versicherungsmäßigen Folgen.
    Bitte beachtet: Ein separat abgeschlossener "Rechtsschutz Multipaket EVG" über die DEVK ist dann jedoch nicht mehr möglich bzw führt bei Bestehen zur Beendigung der Leistungen.
  • Abruf der Mitgliedsbeitragsbescheinigung für die Einkommenssteuererklärung


Der Mitgliederbereich der EVG kann über die evg-online.org Seite rechts oben (roter Mensch bzw. roter Button) erreicht werden.
Sollte noch kein Konto bestehen, kann über den selben Button eine Registrierung durchgeführt werden. Bitte beachtet: Das Konto wird nicht standardmäßig eröffnet bei Mitgliedern nach Beitritt zur EVG.
Zur Registrierung wird die Mitgliedsnummer benötigt, die auf dem Mitgliedsausweis gedruckt ist.