Monatsjournal Dezember: Was ist der Vorstand, Aufsichtsrat, Betriebsrat und Ortsverband?

am 09.12.2024

Um Verwirrungen zu vermeiden, möchten wir euch hier einen kurzen Überblick geben, was es auf sich hat, mit dem Vorstand eines Unternehmens, dem Aufsichtsrat unterhalb des Vorstandes, dem Betriebsrat und einem gewerkschaftlichen Ortsverband.

Vorstand (Aktiengesellschaft)

Der Vorstand, etwa der Deutsche Bahn AG, ist das Leitungsorgan, das die Geschäfte der Gesellschaft eigenverantwortlich führt.

Wichtige Aufgaben:

  • Planen, steuern und kontrollieren der operativen und strategischen Aktivitäten
  • Vertritt das Unternehmen nach außen, etwa Geschäftspartnern und Behörden

Gewählt von:

Wird vom Aufsichtsrat berufen.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat (AR) einer Aktiengesellschaft ist das Kontrollorgan, das den Vorstand überwacht und berät. Bei der DB AG gibt es 10 Arbeitgeber-Aufsichtsräte, sowie 10 Arbeitnehmer-Aufsichtsräte.

Wichtige Aufgaben:

  • Kontrolliert und prüft wichtige Geschäftsentscheidungen des Vorstandes, wie z. B. größere Investitionen, Fusionen oder Übernahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Vorstand ist berichtspflichtig ggü. Aufsichtsrat
  • Verantwortlich für die Auswahl, Bestellung und gegebenenfalls die Abberufung von Vorstandsmitgliedern. Sowie für die Vorstandsgehälter.

Gewählt von:

Arbeitnehmer-Aufsichtsrat wird von den Arbeitnehmern gewählt (über Delegierte). Von den 10 Arbeitnehmer-Aufsichtsräten müssen bei der DB AG laut Mitbestimmungsgesetz min. drei hauptamtliche Gewerkschafter sein. Mitnichten kann es demnach heißen „Gewerkschafter im Aufsichtsrat = Vetternwirtschaft / Verrat?“, da diese von ALLEN Arbeitnehmern gewählt werden müssen und demnach nicht der Arbeitgeber Aufsichtsratsposten gegen schlechtere Tarifverträge anbieten kann.
[Siehe ausführliche Falschinformation]

[Falschinformation über Zustimmung der EVG-Aufsichtsräte für Vorstandsgehälter 2022]

Betriebsrat

Der Betriebsrat (BR) ist ein gewähltes Gremium, das die Interessen der Arbeitnehmer in einem Betrieb vertritt.

Wichtige Aufgaben:

  • Mitbestimmungsrecht etwa bei bei Arbeitszeitregelungen, Urlaubsplänen oder der Einführung technischer Einrichtungen
  • Überwacht Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
  • Setzt sich für die Rechte und Anliegen der Belegschaft ein, berät bei Problemen und vermittelt zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), sowie die Schwerbehindertenvertretung (SBV) sind vergleichbar, jedoch ein eigenes Gremium durch eigene Wahlen.

Der BR / JAV / SBV ist rechtlich unabhängig von Gewerkschaften. Es sind nur „rechtlich zufällig“ viele Betriebsräte auch Gewerkschaftsmitglieder. Ein BR-Mitglied ist in seiner Funktion neutral allen Arbeitnehmern gegenüber, egal welcher Gewerkschaft (etwa §§74, 75 BetrVG). Sollte er sich gewerkschaftlich engagieren, dann in diesem Moment nur in der Funktion als normaler Arbeitnehmer (Neutralitätspflicht).
[Monatsjournal November zur Neutralitätspflicht]

Ortsverband (Gewerkschaft)

Ein gewerkschaftlicher Ortsverband ist die lokale Organisationseinheit einer Gewerkschaft.
Das sind WIR für euch.
Ein Ortsverband hat rechtlich nichts mit Betriebsratstätigkeiten zu tun, sondern ist eine reine innergewerkschaftliche Organisation außerhalb eines Unternehmens.

Wichtige Aufgaben:

  • Unterstützung der Gewerkschaftsmitglieder vor Ort bei arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen
  • Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen zur Förderung von Arbeitnehmerrechten.
  • Plant und koordiniert Streiks, Demonstrationen oder andere Aktionen zur Durchsetzung gewerkschaftlicher Ziele.