Wenn man keine Ahnung hat...

am 14.12.2021

Unser Betrieb wurde den Tarifverträgen der EVG zugeordnet.
Grund ist die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes.

Zum Glück für die Beschäftigten, kann man feststellen. Denn die EVG-Tarifverträge sind die besseren Tarifverträge.

Nur mit den EVG-Tarifverträgen:

  • gibt es für alle Beschäftigten (Teilzeit, Nachwuchskräfte etc. anteilig) die vollen 1.100 Euro Coronabeihilfe
  • kann man sich entscheiden, welches Auszahlungsmodell (12, 12,5 oder 13er) man möchte
  • gibt es bei der Arbeitszeitplanung Mitsprache und Wahlmodelle
  • habt ihr umfassenden Kündigungsschutz
  • könnt ihr das Langzeitkonto nutzen

Nun stellt aber die GDL in verschiedenen Aushängen ein Reihe von Behauptungen auf, was alles an so tollen GDL-Regelungen wegfallen würde. Schauen wir uns diese Liste im Folgenden einmal genauer an.


…der Überzeitzuschlag weg. Falsch!

Richtig ist, dass die 25%-Regelung wegfällt. Und das ist auch gut so. Denn bei einer prozentualen Regelung gibt es keine soziale Komponente. Der Lokführer erhält mehr Zuschlag als der Bordgastronom. Anders bei Festbeträgen, wie in den EVG-Tarifverträgen: es wird für alle der gleiche Überzeitzuschlag (ab Januar 2022 4,45 Euro/Überstunde) gezahlt. Denn die Nacht ist für Gutverdiener nicht dunkler als für diejenigen, die weniger verdienen! Aber wenn man keine Ahnung hat …

…die 5-Minuten-Regelung für den Nachtzusatzurlaub weg. Falsch!

Bei LF und Zugbegleitdienst bleibt diese Regelung, weil die EVG sie in diesem Bereich ebenfalls tarifiert hat. Bei LrF und Disponenten fällt sie in der Tat weg, weil dort die 80-Stunden-Regelung für die Kolleg*innen günstiger ist. Sie haben keine angerechneten Zeiten und müssten ansonsten nicht 80 Stunden für einen Tag Zusatzurlaub arbeiten, sondern 93. Aber wenn man keine Ahnung hat …

…die 38-Stunden-Woche weg. Falsch!

Im EVG-Wahlmodell kann jede*r die 38-Stunden-Woche wählen. Das Gehalt ist das gleiche wie im GDL TV bei 38 Stunden. Die EVG lässt aber die Wahl. Die allermeisten Kolleg*innen haben entweder Geld mit 39 Stunden oder mehr Urlaub gewählt. Die GDL Arbeitszeitverkürzung will niemand. Das Geld gibt es im GDL TV nicht als Wahlrecht, dieses gewährt der Arbeitgeber übertariflich bei der 39-StundenWoche. Aber wenn man keine Ahnung hat …

…der FDU-TV bei Fahrdienstuntauglichkeit weg. Das stimmt zwar. Allerdings…

verschweigt die GDL, dass sie in diesem TV lediglich einen kleinen Teil der Regelungen aus dem DemografieTV der EVG abgeschrieben hat und dass dieser ausschließlich bei Fahrdienstuntauglichkeit gilt.
Obwohl der FDU-TV auch für Bordgastronomen und Disponenten gilt, haben diese nichts davon, da sie nicht fahrdienstuntauglich werden können. Dasselbe gilt für viele Kolleg*innen im Zugbegleitdienst. Umfassenden Kündigungsschutz bei Krankheit, Rationalisierung, Vergabeverlust usw. gibt es nur mit dem EVG DemografieTV. Aber wenn man keine Ahnung hat …

…eine Reihe von tariflichen Arbeitszeit- und Planungsregelungen weg. Dies ist in der Tat richtig. Tariflich für alle und überall gleich (gleich schlecht) – das ist nicht der Weg der EVG.

Unser Weg ist der gemeinsame Weg mit unseren Betriebsräten. Unser Weg ist der Weg, möglichst individuelle Wünsche zu ermöglichen. Dies geht nur auf Betriebsebene. Und dort, wo schon in der Vergangenheit die Wahlmöglichkeiten bestanden, haben die Kolleg*innen sie auch ausgiebig genutzt. Stand der Jahresschichtrasterplan JaSchiRa zur Wahl, hat er jedenfalls keine Mehrheiten gefunden. Aber wenn man keine Ahnung hat …

…die Wahlmöglichkeit bei Auswärtiger Tätigkeit (z.B. Bahnarzt/RFU) weg. Falsch!

Diese Regelung hat die EVG erfunden und in der Tarifrunde 2018 mit der Wegezeitentschädigung vereinbart. Die GDL hat diese Regelung zwar nie gefordert, aber in ihren Tarifverträgen übernommen. Fällt der GDL-Tarif weg, bleibt die Regelung in § 44 BasisTV und den entsprechenden FGr TV natürlich bestehen. Aber wenn man keine Ahnung hat …


Die Aufzählung ließe sich fortsetzten. Fazit: Die eine oder andere Regelung fällt tatsächlich weg, andere kommen aber neu dazu.


Die EVG stellt transparent ihre TV online zur Verfügung. Diese sind auf der EVG-Seite oder über unsere OV-Seite oben unter "Bereiche" aufzufinden.