Obwohl diese beiden Begriffe fast gleich klingen, ist der Unterschied groß.
Urlaubsgeld
Eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Bei den Funktionsgruppen-TV der DB AG ist dieses bereits im monatlichen Gehalt enthalten und wird nicht mehr separat ausgezahlt (Ausnahme: Das nicht mehr wählbare Auszahlungsmodell "13er UG").
Urlaubsentgelt
Ist zuallererst der gesetzliche Anspruch, auf Entgeltfortzahlung bei Erholungsurlaub [§11 Bundesurlaubsgesetz]. Also bezahlte Freizeit wie wir es kennen.
Zusätzlich erwähnt das BUrlG bereits, dass im Erholungsurlaub variable Zulagen weiterhin gezahlt werden müssen. Berechnungsgrundlage ist der Durchschnitt der letzten 13 Wochen.
Hier greift nun der EVG BasisTV.
Es ist vorgeschrieben, dass für jeden einzelnen Erholungsurlaubstag der Durchschnitt der variablen Zulagen des letzten Kalenderjahres ausgezahlt wird [§33 BasisTV].
Zusammengefasst:
Im letzten Kalenderjahr ist der Durchschnitt der variablen Zulagen über alle Arbeitstage bspw. 10€. Für jeden Erholungsurlaubstag im derzeitigen Kalenderjahr werden jetzt 10€ an Urlaubsentgelt ausbezahlt. Für bspw. 28 Tage macht dies insgesamt 280€. In der Monatsabrechnung wird dies unter "Urlaubsentgelt" bei den Zulagen aufgeführt.
Randnotiz: Da die jährliche Zuwendung als zusätzl. Monatsgehalt zählt, ist dort nochmal Urlaubsentgelt eingerechnet [§10 FGr-4 TV][§10 FGr-5 TV].
Nicht verwirren lassen: Die Entgeltfortzahlung wie es das BUrlG vorschreibt, ist nicht mehr separat aufgeführt, sondern ist einfach das normale Monatsentgelt in der Abrechnung.
Nicht beachtet werden (Auswahl der Wichtigsten):
- Einmalige Zahlungen wie z.B. jährliche Zuwendung ("Weihnachtsgeld"), Urlaubsgeld, Jubiläumsgelder
- Leistung zur betrieblichen Altervorsorge
- Überstundenzulage
- Fahrentschädigung FGr-4