Leistung durch: GUV/FAKULTA
Ab mindestens 48 Stunden Krankenhausaufenthalt besteht Anspruch auf Leistung.
Weitere benötigte Angaben
- Kopie der Unfallmeldung an die Unfallversicherung
Leistung durch: GUV/FAKULTA
Ab mindestens 48 Stunden Krankenhausaufenthalt besteht Anspruch auf Leistung.