Leistung durch: GUV / FAKULTA
Gültig nur für Arbeitsunfälle. Bei Freizeitunfällen kann u. U. das Krankentagegeld angewendet werden (s. extriger Themeneintrag).
Erleidest du einen Unfall und bist länger arbeitsunfähig, endet nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. An deren Stelle tritt ein gesetzliches Verletztengeld. Dann hast du etwa 80% deines Arbeitsentgeltes zur Verfügung.
Als Ausgleich für die fehlenden 20% gibt es bis zu 400 Tage lang 12 € pro Tag.
(Sofern Anspruch auf Zahlung von Verletztengeld nach SGB VII bzw. Unfallfürsorge bei Beamten besteht)
Anspruch auf Verletztengeld besteht außerdem bei Wegeunfall von/zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen.
WEITERE BENÖTIGTE ANGABEN
- Kopie der Unfallmeldung an die Unfallversicherung
- Bescheid der Berufsgenossenschaft bzw. Bescheid der Unfallfürsorge Bundeseisebahnvermögen (BEV)