Arbeitsunfall: Verletztengeld

Leistung durch: GUV / FAKULTA


Gültig nur für Arbeitsunfälle. Bei Freizeitunfällen kann u. U. das Krankentagegeld angewendet werden (s. extriger Themeneintrag).

Erleidest du einen Unfall und bist länger arbeitsunfähig, endet nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. An deren Stelle tritt ein gesetzliches Verletztengeld. Dann hast du etwa 80% deines Arbeitsentgeltes zur Verfügung.
Als Ausgleich für die fehlenden 20% gibt es bis zu 400 Tage lang 12 € pro Tag.

(Sofern Anspruch auf Zahlung von Verletztengeld nach SGB VII bzw. Unfallfürsorge bei Beamten besteht)

Anspruch auf Verletztengeld besteht außerdem bei Wegeunfall von/zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen.




WEITERE BENÖTIGTE ANGABEN

  • Kopie der Unfallmeldung an die Unfallversicherung
  • Bescheid der Berufsgenossenschaft bzw. Bescheid der Unfallfürsorge Bundeseisebahnvermögen (BEV)