Leistung durch: Fonds soziale Sicherung
Fonds soziale Sicherung
Unterstützung in einer außergewöhnlichen, persönlichen Notlage. Definition einer außergewöhnlichen persönlichen Notlage:
Erhebliche finanzielle Belastungen durch:
- Gesundheitliche Schäden
- die eine lange Krankheit oder dauerhafte Gesundheitseinschränkung nach sich ziehen,
- die eine Körperbehinderung verursachen, wodurch Umbaumaßnahmen in eine behindertengerechte Wohnung oder Umzüge in entsprechende Wohnungen/Einrichtungen erforderlich werden,
- durch die eine Anschaffung behindertengerechter Fahrzeuge notwendig wird sowie
- sonstige Aufwendungen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht bereits durch soziale oder andere Hilfseinrichtungen abgedeckt werden.
- den Aufwand zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bei Unfall oder Tod des im Haushalt lebenden Ehepartners oder des Partners einer nichtehelichen Gemeinschaft.
- Schäden in Folge von Umweltkatastrophen
- Hochwasser
- Unwetter (Sturm/Hagel)
- Haus-/ Wohnungsbrand
Weiterhin werden notwendige Kosten der Beisetzung von Förderberechtigten übernommen.
Weitere benötigte Angaben
- Der Antrag muss alle dort geforderten Angaben enthalten. Dabei ist insbesondere eine ausführliche und umfassende Schilderung der außergewöhnlichen Notlage durch den Antragsteller selbst erforderlich
- Bestätigende Stellungnahme des Betriebsrates und/oder der gewerkschaftlichen Organisationsstelle.
Alles weitere auf folgender Seite:
Fonds soziale Sicherung: Härtefall
Solltet ihr separat auf eigene Kosten Mitglied im BSW (Stiftungsfamilie BSW & EWH) sein, können diese ebenfalls einen zusätzlichen Leistungsanspruch für eine Notsituation prüfen.