Härtefonds - Unterstützung in Notlagen

Leistung durch: Fonds soziale Sicherung


Fonds soziale Sicherung

Unterstützung in einer außergewöhnlichen, persönlichen Notlage. Definition einer außergewöhnlichen persönlichen Notlage:

Erhebliche finanzielle Belastungen durch:

  • Gesundheitliche Schäden
    • die eine lange Krankheit oder dauerhafte Gesundheitseinschränkung nach sich ziehen,
    • die eine Körperbehinderung verursachen, wodurch Umbaumaßnahmen in eine behindertengerechte Wohnung oder Umzüge in entsprechende Wohnungen/Einrichtungen erforderlich werden,
    • durch die eine Anschaffung behindertengerechter Fahrzeuge notwendig wird sowie
    • sonstige Aufwendungen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht bereits durch soziale oder andere Hilfseinrichtungen abgedeckt werden.
  • den Aufwand zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bei Unfall oder Tod des im Haushalt lebenden Ehepartners oder des Partners einer nichtehelichen Gemeinschaft.
  • Schäden in Folge von Umweltkatastrophen
    • Hochwasser
    • Unwetter (Sturm/Hagel)
    • Haus-/ Wohnungsbrand

Weiterhin werden notwendige Kosten der Beisetzung von Förderberechtigten übernommen.


Weitere benötigte Angaben

  • Der Antrag muss alle dort geforderten Angaben enthalten. Dabei ist insbesondere eine ausführliche und umfassende Schilderung der außergewöhnlichen Notlage durch den Antragsteller selbst erforderlich
  • Bestätigende Stellungnahme des Betriebsrates und/oder der gewerkschaftlichen Organisationsstelle.


Alles weitere auf folgender Seite:

Fonds soziale Sicherung: Härtefall


Solltet ihr separat auf eigene Kosten Mitglied im BSW (Stiftungsfamilie BSW & EWH) sein, können diese ebenfalls einen zusätzlichen Leistungsanspruch für eine Notsituation prüfen.