Leistung durch: GUV / FAKULTA
Schadenersatzbeihilfe, je nach Lage des Einzelfalles, bei arbeits- oder beamtenrechtlich begründeter Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber oder Dienstherrn.
- Dies gilt auch bei Schäden an Dienstfahrzeugen.
- Darüber hinaus bei Schädigung Dritter und Eintritt von Umweltschäden, vorbehaltlich einer erfolgten Geltendmachung des arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruches durch das Mitglied und hieraus resultierende berechtigte Forderungen dem Mitglied gegenüber.
- Schadensersatzbeihilfe je nach Lage des Einzelfalles bei Abhandenkommen von Dienstschlüsseln. Voraussetzung hierfür ist eine begründete Regressnahme durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn.
Anderweitiger Versicherungsschutz ist vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Weitere benötigte Angaben
- Stellungnahme der EVG im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Schadenersatzforderung
- Die Regressforderung in Kopie
- Eine Kopie des abgestempelten Zahlungsbeleges / Kontoauszuges bzw. einer Verdienstabrechnung, worauf der Abzug ersichtlich ist