Sozialversicherungen

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 Bin ich während eines Streiks kranken- und pflegeversichert?

Die Kassenmitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt ohne Zeitbegrenzung während der Dauer des Arbeitskampfes bestehen, dies ist in § 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V geregelt. Es gibt einen Anspruch auf die vollen Sach- und Geldleistungen durch die Krankenkasse.

 Bin ich unfallversichert beim Streik?

Da das Arbeitsverhältnis suspendiert ist, entfällt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Auf Leistungen aus früheren Arbeitsunfällen hat ein Arbeitskampf keine Auswirkungen. Streikposten,

Funktionsträger:innen und Ordner:innen bei Demos sind über die EVG unfallversichert.

 Ich bin „krankgeschrieben“, darf ich trotzdem mit streiken?

Ja, auch du darfst dich am Streik beteiligen. Beachte bitte, dass für die Zeit des Streiks die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ausgesetzt ist.6

Grundsätzlich gilt, dass du nichts unternehmen darfst, dass deiner Genesung schadet. 



6 BAG Urteil vom 01.10.1991 - 1 AZR 147/91

 Ich bin während des Streiks erkrankt und meine Ärztin hat meine Arbeitsunfähigkeit attestiert?

Melde dich wie sonst auch unverzüglich dem Arbeitgeber krank und informiere ihn über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Gebe bitte auch der örtlichen Streikleitung Bescheid.

Wenn du dich nicht mehr am Streik beteiligen kannst, hast du ab dem Zeitpunkt der Krankmeldung Anspruch auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber. Verweigert der Arbeitgeber deine Lohnfortzahlung, muss er beweisen, dass „die Krankheit nicht die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung gewesen ist.“ 7



7 Tarifvertragsgesetz und Arbeitskampfrecht, Berg/Kocher/Schumann, 7. Auflage, S. 1099, Rn 486; vgl. BAG 1 AZR 147/91