Verhalten im Streikfall
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Was muss ich tun, wenn ich mich am Warnstreik beteilige?
Melde dich bei deiner örtlichen Streikleitung bzw. in der nächsten EVG-Geschäftsstelle. So
bekommen wir einen Überblick, wo sich Kolleg:innen am Streik beteiligen und können ggf. vor Ort
unterstützen.
Um einen reibungslosen, ordnungsgemäßen und erfolgreichen Ablauf des Streiks zu gewährleisten,
haben sich alle Kolleg:innen an die Anweisungen der Streikleitung zu halten.
Im Falle einer Demonstration außerhalb des Arbeitsplatzes verlässt du deinen Arbeitsplatz nicht
unerlaubt. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis, nach dem Streik besteht ein Anspruch auf
Weiterbeschäftigung.
Darf ich in MS Teams meinen Hintergrund so anpassen, dass dort ein Streikaufruf zu sehen ist?
Der Arbeitgeber muss es nicht hinnehmen, dass seine Infrastruktur für einen Streikaufruf genutzt
wird. Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht eine entsprechende Entscheidung getroffen.
Hiervon unberührt bleibt unser Recht als der Gewerkschaft, einen Streikaufruf unter Verwendung
eigener Hardware an bekannte dienstliche E-Mail-Adressen zu versenden.3
3 vgl. Däubler Arbeitskampfrecht 4. Aufl. § 12 Rn. 41
Muss ich mich von der Arbeit abmelden und ausstempeln, wenn ich streiken will?
Nein, weil die arbeitsvertraglichen Pflichten suspendiert sind. Dies gilt sowohl für die Hauptpflicht
(Arbeitsleistung), als auch für Nebenpflichten (Abmelden). Die Pflicht zum Abmelden wäre eine
psychische Hürde.4
Das Ausstempeln würde bedeuten, man hätte gewissermaßen Freizeit – Ziel ist, dass Arbeitsleistung
nicht erbracht wird. Es gibt jedoch Ausnahmen für „Schlüsselfunktionen“!.
4 Bspw. Arbeitsgericht Braunschweig, 12. April 1989
Darf ich auf dem Betriebsgelände streiken?
Nein, das Betriebsgelände musst du für den Streik verlassen.
Mein Chef wird versuchen mich zu überreden nicht zu streiken. Habt ihr dafür einen Tipp?
Du musst dich bei deinem Chef nicht zum Streik abmelden. Mit dieser Regelung wird verhindert, dass
der Arbeitgeber Druck auf dich ausüben kann. Du hast sogar das Recht im Vorfeld deine
Streikabsichten gegenüber dem Arbeitgeber zu verschweigen.5
5 Bundesarbeitsgericht, 12. November 1996, AZR 364/96
Muss ich befürchten, dass ich eine Abmahnung erhalte oder sogar gekündigt werde, wenn ich streike?
Um es deutlich zu sagen: Wer streikt, macht von seinem Grundrecht gebrauch. Niemand darf deshalb
vom Arbeitgeber gemaßregelt werden (Maßregelverbot). Während eines Streiks sind die Pflichten aus
dem Arbeitsvertrag aufgehoben ("suspendiert").
Was ist eine Maßregelungsklausel?
Sie ist ein zusätzlicher Schutz vor Abmahnungen und wird häufig mit dem Tarifabschluss vereinbart.
Auszug aus dem Tarifabschluss 2018 mit der DB AG: „Jede Maßregelung (Abmahnungen, Entlassungen,
o.ä.) von Arbeitnehmern und Nachwuchskräften aus Anlass des oder im Zusammenhang mit dem
gewerkschaftlichen Warnstreik am 10. Dezember 2018 im Rahmen der Tarifrunde DB AG 2018
unterbleibt oder wird rückgängig gemacht (falls sie bereits erfolgt ist) […]“.
Kann der Arbeitgeber mich zu Notdienstarbeiten zwingen?
Hier klare Antwort: Nein! Sinn und Zweck eines Streiks ist nicht, beim Arbeitgeber oder Kunden
irreversible Schäden anzurichten.
In einer Notdienstvereinbarung kann regelt sein, dass bestimmte Arbeitsplätze nicht bestreikt
werden. Eine solche Vereinbarung muss zwischen uns (der Gewerkschaft) und dem Arbeitgeber
vereinbart werden. Einseitig kann der Arbeitgeber allerdings keinen Notdienst anordnen. Betroffene
Kolleg:innen werden entsprechend informiert und erhalten von uns einen Notdienstausweis.
Wann bekomme ich Streikgeld?
Bei einem Warnstreik gibt es keine Streikunterstützung („Streikgeld“). Während eines
Erzwingungsstreik (nach einer Urabstimmung) erhalten streikende EVG-Mitglieder
Streikunterstützung. Die Höhe richtet sich nach den gezahlten Mitgliedsbeiträgen.
Ein:e Pressevertreter:in möchte mich zum Streik befragen. Darf ich dazu etwas sagen?
Selbstverständlich kannst du deine persönliche Meinung zum Arbeitskampf auch gegenüber der
Presse äußern. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut in Deutschland.
Weitergehende Fragen können die Journalist:innen gerne auch unserer Pressestelle stellen.