EVG hat im Aufsichtsrat der Erhöhung der Vorstandsgehälter 2022 zugestimmt!?

Am 30. März 2022 wurde durch den Aufsichtsrat DB AG der Erhöhung der Vorstandsgehälter um 10 % zugestimmt: bahnblogstelle.de
Kurz nach der Aufsichtsratsversammlung kamen seitens einer anderen Organisation erste Schuldzuweisungen gegen die EVG:

Mit Zustimmung der EVG. Eine Gewerkschaft, die ihren Namen als Hausgewerkschaft des Bahnvorstandes, mal wieder alle Ehre macht. Schämt euch!
Quelle: facebook-Seite GDL MD

Und mit zynischem Unterton in einem anderen Beitrag, da im Aufsichtsrat drei hauptamtliche EVG-Vertreter sind:

Hier noch als zusätzliche Info, wer da so im Aufsichtsrat sitzt und dem zugestimmt hat... :
Quelle: facebook-Seite GDL Köln

Unterstellung gegen den EVG-Vorsitzenden Klaus-Dieter Hommel:

Bravo, mit den Stimmen der evg , in Person Klaus Dieter Hommel, wurde dem zugestimmt.
Quelle: facebook-Seite GDL Rosenheim

Das Problem an der Sache: Die EVG hat auf ihrer Homepage eine Ankündigung veröffentlicht, bei dem sie gegen die Erhöhung stimmt:

Im Gegensatz zu anderen stimmen wir daher der Gehaltserhöhung für Vorstände nicht zu!
Quelle: evg-online.org

(Bitte auch die Aktualisierung am Ende beachten, bei dem Klaus-Dieter Hommel eine Dementi-Video veröffentlicht hat)

Die Aussagen der GDL beruhen daher auf keiner Quelle oder benennt zumindest erneut keine und stehen im Widerspruch zum Verhalten der EVG.

Hintergrund

Bevor es jetzt weiter geht, ist hier noch eine Hintergrundinformation, warum sich Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat befinden müssen: "GEWERKSCHAFTER IM AUFSICHTSRAT = VETTERNWIRTSCHAFT / VERRAT?"
Sowie die aktuellen Aufsichtsräte: Aufsichtsräte DB AG

Wer die Hintergrundinformation gelesen hat, wird feststellen, dass im Aufsichtsrat DB AG je 10 Anteilseignervertreter (Arbeitgeber) und 10 Arbeitnehmervertreter sind.
Was würde bei Stimmengleichheit einer Abstimmung im Aufsichtsrat passieren? Hier kommt das "Doppelstimmrecht" zum Zuge.
§29 MitbestG sieht vor, dass bei Stimmengleichheit der Aufsichtsratvorsitzende eine doppelte Stimme besitzt, nicht jedoch der Stellvertreter. Bei der DB AG ist der Aufsichtsratvorsitzende ein Anteilseignervertreter. Bei 10 Stimmen der Anteilseigner für eine Erhöhung der Vorstandsgehälter und 10 Stimmen der Arbeitnehmer gegen die Erhöhung, entstünde also die Stimmengleichheit und der Anteilseigner kann mit dem Doppelstimmrecht 11 zu 10 Stimmen die Arbeitnehmer überstimmen. Der Erhöhung der Vorstandsgehälter um 10% wäre zugestimmt.

Wie man sieht, steckt immer mehr hinter einem Sachverhalt, als ständige kurze und knackige Aussagen.
Da es kein Abstimmungsergebnis gibt, ist die Stimmenverteilung unbekannt. Um so mehr sollte man sich deshalb mit Unterstellungen zurückhalten, wenn jede Option offen bleibt.
Zumal ja schon eine Mehrheit entstünde, wenn alle Anteilseignervertreter sowie nur ein Arbeitnehmervertreter für die Erhöhung stimmen, ohne dass diese Person EVG-Mitglied ist.

Weitere Mitglieder im Aufsichtsrat

Es befinden sich übrigens zwei GDL-nahe Vertreter im Aufsichtsrat: Mario Reiß als Arbeitnehmervertreter (indirekt als GDL-Mitglied), sowie Kirsten Lühmann (ex-MdB SPD) als Anteilseignervertreterin. Letztere Person ist Stellvertreterin des dbb, Dachverband der GDL. Das schafft sogar nicht mal die "Hausgewerkschaft" EVG über den DGB, als Vertreter des Arbeitgebers im Aufsichtsrat zu sein.

Neue Erkenntnis

Mittlerweile gibt es, Stand 08.04.2022, eine Reaktion der EVG auf die Unterstellungen.
Hierzu hat auch der EVG-Vorsitzende ein Stellungnahmevideo auf facebook veröffentlicht: Zum Video

Es wurde außerdem festgestellt, dass alle 8 EVG-Mitglieder (hauptamtlich als auch normales Mitglied) im Aufsichtsrat GEGEN die Erhöhung gestimmt haben [Quelle bildliche Darstellung EVG]. Damit bleiben noch zwei andere Aufsichtsräte auf Arbeitnehmerseite, die dafür stimmen könnten.