Nein, der Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) wird durch den oder die Eigentümer / Investoren bestimmt. Diese Leiten das Unternehmen eigenverantwortlich.
Der Aufsichtsrat ist das Kontrollgremium ggü. dem Vorstand, d.h. er überwacht ihn oder steht beratend zur Seite. Der Aufsichtsrat kann auch die Bücher des Unternehmens einsehen, Ausschüsse bestellen oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Aufsichtsrat besteht zu gleichen Teilen aus Vertretern vom Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer.
Jede Partei wählt nur seine eigenen Räte. Sprich: Der Arbeitgeber kann nicht Arbeitsnehmervertreter wählen.
Quelle: MitbestG §7, Zusammensetzung des AR http://www.gesetze-im-internet.de/mitbestg/__7.html