Nein, das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) sieht vor, dass in einem Unternehmen der Größe der DB AG je 10 Aufsichtsräte von Arbeitgeberseite und 10 Aufsichtsräte der Arbeitnehmer gewählt werden [MitbestG §7 Abs. 1].
Jede Partei wählt dabei nur ihre eigenen Personen, sprich: Die Arbeitnehmer wählen souverän nur unter sich, ohne irgendwelche leitenden Angestellten, ihre Aufsichtsräte. Diese Wahlen werden transparent wie jede andere Wahl durchgeführt.
Zusätzlich sieht das Gesetz noch vor, dass auf Arbeitnehmerseite von diesen 10 Aufsichtsräten, drei Vertreter von Gewerkschaften gestellt werden MÜSSEN. Das heiß am Beispiel der DB AG, dass die EVG als auch die GDL ihre Vertreter zur Wahl aufstellen lassen [MitbestG §7 Abs. 2]. Die Wahl wird wie gesagt souverän von den Arbeitnehmern ohne Einfluss vorgenommen.
Sollten dennoch Zweifel oder Manipulationsvorwürfe aufkommen, kann sich ein jeder an ein Arbeitsgericht wenden[Mitbest §22]. Erwähnt sei jedoch, dass sich ein Arbeitsgericht nicht mit "Hörensagen" abgibt.
Es ist also nicht möglich, wie mehrfach behauptet, dass der Arbeitgeber hier Gewerkschaftsvertretern Posten im Aufsichtsrat "anbieten" kann, als Gegenleistung für schwächere Tarifverträge. Wer derartiges behauptet, hat den Prozess des Aufsichtsrates als auch die Wahl des selben nicht verstanden.
Im derzeitigen DB AG Aufsichtsrat werden alle Personen aufgelistet [Quelle]. Wie man sieht, sind unter "Anteilseigner" (=Arbeitgeberseite), keine EVG-Gewerkschaftsvertreter aufgeführt.
Unter der Arbeitnehmerseite sind wie oben erwähnt, drei Gewerkschaftsvertreter gelistet, in diesem Fall alle drei von der EVG, welche so von den Arbeitnehmern souverän gewählt wurden.
Tatsächlich ist auch als "normaler" Arbeitnehmer Mario Reiß indirekt als GDL-Mitglied vertreten.