Die EVG hat die Betriebsrente gekündigt!?

Hörensagen.
Zuerst einmal muss unterschieden werden:

  • Die so genannte "betriebliche Altersvorsorge" (bAV) ist nach wie vor unverändert. Mittels dieser zahlt die DB zusätzlich 3,3% vom Gehalt (ohne es abzuziehen) in einen Pensionsfonds der DEVK. Dieser läuft ohne ein Zutun des Arbeitsnehmers, denn es gibt noch den freiwilligen "DEVK Pensionsfonds", bei dem eine Bruttogehaltsumwandlung zusätzlich mit einem Bonus der DB in den zuerst erwähnten Pensionsfonds eingezahlt wird. Deshalb hier nicht durcheinander bringen lassen, da beide Produkte fast den selben Namen tragen.
  • Den Zusatzversorgungs-Tarifvertrag (ZVersTV). Dieser wurde im Jahr 1995 durch die EVG-Vorgänger-Gewerkschaft in Kraft gesetzt [ZVersTV §22]. Der ZVersTV sieht einen fixen Betrag für die Rente vor. Sprich: Ein Betrag mit der Kaufkraft von heute, dieser ist aber in 40 Jahren durch Inflation nicht mehr das wert, was er heutzutage ist. Die komplexe Berechnung des Betrags kann im TV nachgelesen werden [ZVersTV §§5 ff.].
    Dieser ZVersTV wurde nun von der DB zum 31. Dez 2020 gekündigt.

Es wird nun mehrfach behauptet, die EVG hätte in Einheit mit der DB den ZVersTV gemeinsam gekündigt:


Behauptung: In einem Video der GDL erzählt Claus Weselsky [Video Minute 1:30], dass im Tarifpaket mit wenigen Worten beschrieben wird, dass der ZVersTV im Jahre 2021 abgeschafft werden solle.

Reaktion: Der entscheidende Unterton hier ist: Es wird suggeriert, dass er ersatzlos gestrichen wird. Mitnichten ist dies der Fall, dies wird jedoch nicht erwähnt bei solchen Behauptungen.
Denn dem steht die Formulierung im Bündnis entgegen, in dem nichts dergleichen formuliert wurde:

Um eine einseitige, arbeitgeberseitige Änderung der tarifvertraglichen Regelungssituation zu vermeiden, erneuern die Tarifvertragsparteien ihre Verpflichtung aus der Vereinbarung vom 14. Dezember 2018, über die Weiterentwicklung des bisherigen System zur betrieblichen Altersvorsorge im DB Konzern (ZVersTV, bAV-TV EVG, BetrRz-TV EVG) zu verhandeln.

[Quelle: Bündnis Teil 4, Punkt 8]

Die erwähnte Verpflichtung vom Dezember 2018:

Die Tarifvertragsparteien erneuern ihre Verpflichtung, über die Weiterentwicklung des bisherigen System zur betrieblichen Altersvorsorge im DB Konzern (ZVersTV, bAV-TV EVG, BetrRz-TV EVG) zu verhandeln. Ziel ist es, diese Verhandlungen bis spätestens zum 30. Juni 2020 abzuschließen [...]

[Quelle: Vereinbarung Weiterentwicklung bAV-EVG]

Im ZVersTV-V 2020 §5 steht:

Die Tarifvertragsparteien vereinbaren bis spätestens 31. Dezember 2021 eine den ZVersTV ablösende Regelung.

[Quelle: ZVersTV-V 2020 (*1)]

Der ZVersTV-V 2020 wurde vereinbart, nachdem die DB AG den ursprünglichen ZVersTV ggü. den Gewerkschaften gekündigt hatte.


Behauptung: Die EVG hat gemeinsam mit der DB AG den ZVersTV gekündigt und eingefroren [Facebook GDL, Pkt 8] [GDL, Pkt 8]

Reaktion: Eine Kündigung wurde nicht vereinbart, dies erfolgte einseitig von der DB AG. Da keine Vereinbarung existiert, kann auch nicht auf eine Quelle verlinkt werden.

Dass der Fall anders gelagert ist, ergibt sich auch schon aus der Formulierung aus dem Zitat oberhalb von Bündnis Teil 4, Punkt 8.

Die DB AG hat ggü. beiden Gewerkschaften - EVG und GDL - den ZVersTV gekündigt. Damit wurden sofort ab 1. Januar 2021 die zugesicherten Beträge eingefroren, weil keine neuen Einzahlungen mehr getätigt werden. Dass die bis dahin zugesicherten Beiträge eingefroren werden, ergibt sich übrigens aus ZVersTV §22 Abs. 3 [Quelle]. Hierzu muss nichts separat vereinbart werden.
Lediglich die EVG hatte im Bündnis vereinbart, dass für EVG-Mitglieder die Kündigung erst zum 31. Dezember 2021 gültig wird. Für das komplette Jahr 2021 sollten also noch seitens DB AG Einzahlungen getätigt werden [Quelle] [ZVersTV-V 2020 (*1)].

In Grafiken wird ebenso behauptet, dass die EVG die Kündigung vereinbart hatte:

Nichts wurde vereinbart und schon gar nicht ersatzlos gestrichen, wie in den Grafiken suggeriert wird. Siehe hierzu auch die erste Behauptung.


Behauptung: Der EVG war die Kündigung egal

Reaktion: Dem stehen mehrere Veröffentlichungen seitens der EVG entgegen:


*1) Derzeit nur im DB Personalportal (mit F5 Access) abrufbar unter "Tarifwerk"